Inklusions­begleitung

Seit über 10 Jahren unterstützt der Verein Kinder und Jugendliche über die Fachstelle „Inklusionsbegleitung“ im Schulalltag. Mittlerweile werden über 80 Kinder und Jugendliche an Förderschulen, Grundschulen, Sek. 1 und Sek. 2 Schulen begleitet.

Die Hilfebedarfe sind dabei sehr unterschiedlich. Die MitarbeiterInnen des Vereins unterstützen Kinder und Jugendliche mit körperlichen Behinderungen, geistigen Behinderungen und/oder seelischen Behinderungen.

Da ganzjährig neue Anträge auf Inklusionsbegleitung eingehen, sucht der Verein fortlaufend nach motivierten MitarbeiterInnen, die Interesse daran haben, Kinder oder Jugendliche in der Schule zu begleiten.

Melden Sie sich gerne bie uns. Wir freuen uns auf Sie!

Bei weiteren Fragen rund um die Inklusionsbegleitung kontaktieren Sie uns ebenfalls gerne.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Fachstelle Inklusionsbegleitung:

Inklusionsbegleitung/ Schulbegleitungen

Steffi Brockmeier

Geschäftsführung Verwaltung und Inklusionsbegleitung

Zum Alten Hof 1
48727 Billerbeck

Bitte Javascript aktivieren!

Inklusionsbegleitung/ Schulbegleitungen

Thomas Höing

Geschäftsführung, Prävention, Inklusionsbegleitung, Schulsozialarbeit, Agentur Ganztag

Zum Alten Hof 1
48727 Billerbeck

Bitte Javascript aktivieren!

Manuela Heckel-Steuber

Bereichsleitung Fachstelle Inklusionsbegleitung

Zum Alten Hof 1
48727 Billerbeck

Bitte Javascript aktivieren!

Begriffs­beschreibung

„Ausgehend vom Prinzip der Gleichberechtigung gewährleistet die UN-Behindertenrechtskovention [...] ein einbeziehendes (inklusives) Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen.

Dabei ist sicherzustellen, dass behinderte Menschen nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Behinderte Kinder dürfen also nicht aufgrund ihrer Behinderung vom Besuch einer Grundschule oder einer weiterführenden Schule ausgeschlossen werden. Vielmehr soll ihnen gleichberechtigt mit anderen — nichtbehinderten — Kindern der Zugang zu einem einbeziehenden (inklusivem), hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht ermöglicht werden.”

Quelle: UN-Behindertenrechtkonvention, Praetor Intermedia UG (haftungsbeschränkt), abgerufen über https://www.behindertenrechtskonvention.info/bildung-3907/, am 14.04.2020 um 09:08 Uhr